Direkt zum Inhalt

Wasserwartkurs

Dieser dreitägige Kurs gilt als anerkannte Schulung des Personals für Wasserversorgungsanlagen für Anlagegrößen, die mehr als 10 m3 und bis zu 100 m3 Trinkwasser pro Tag abgeben bzw. mehr als 50 und bis zu 500 Personen mit Trinkwasser versorgen.

Termine

  • 26. Mai 2025 (8:30 bis 16:30 Uhr)
  • 27. Mai 2025 (9:00 bis 16:30 Uhr)
  • 28. Mai 2025 (9:00 bis 12:30 Uhr)

 

Kosten & Veranstaltungsort

€ 450,- inkl. 20 % USt.

Energie- und Umweltagentur NÖ (eNu)
Grenzgasse 10, 3100 St. Pölten

 

Diese Kursinhalte erwarten Sie

  • Gesetzliche, hygienische und technischen Anforderungen an den Betrieb und Bau von Wasserversorgungsanlagen
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll-, Dokumentations- und Wartungsarbeiten.
  • Tipps und Hilfestellungen zur Erleichterung der Arbeit in der Praxis, z.B. Briefvorlagen zu den Informationspflichten gegenüber der Behörde
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung zwischen TeilnehmerInnen und ReferentInnen wird im Laufe des Kurses unterstützt

Für wen ist der Kurs geeignet?

  • Personal von Gemeindewasserversorgungsanlagen, Wassergemeinschaften, Wassergenossenschaften, welche bis zu 500 Personen versorgen.
  • Lebensmittelbetriebe mit eigenem Brunnen- bzw. Quellwasser, z.B. Gasthäuser, Hotels, Pensionen
  • Betriebe mit eigenem Brunnen- bzw. Quellwasser, z.B. solche die Trinkwasser für Personal, Pausenverpflegung usw. zur Verfügung stellen.
  • Interessierte
  • Sonderfall (nur nach vorheriger Rücksprache mit der Behörde): Versorgungsanlagen, die mehr als 500 Personen versorgen, wenn sie nur für das Verteilnetz und nicht für die Wassergewinnung bzw. Wasserlieferung zuständig sind.

Gut zu wissen

  • Der Kurs eignet sich sowohl für Personen ohne Vorkenntnisse, als auch für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse festigen und aktualisieren wollen.
  • Die Trinkwasser-Basiskurs stellt eine personenbezogene Ausbildung dar und erhöht die Berufsqualifikation.
  • Der Nachweis über die Schulung ist aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Lebensmittelbehörde vorzulegen bzw. wird dies im Rahmen von Betriebskontrollen, z.B. durch die NÖ Sanitätsbehörde (Trinkwasseraufsicht), durchgeführt. Mit dem Nachweis ist die von der Behörde geforderte Qualifikation einer sachkundigen Person (zumindest 1 Person pro Anlage) belegbar.
  • Das Schulungsprojekt der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ läuft in Kooperation mit dem ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) und dem Amt der NÖ Landesregierung – Abteilung Umwelthygiene.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?


Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (Standort St. Pölten) ist ein mit dem Umweltzeichen für Bildungseinrichtungen zertifizierter Bildungsbetrieb. Seit 2014 ist die eNu Akademie ein Ö-Cert Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung.

  • #
  • #