Häufige Fragen zum Retzbacher Sonnenkraftwerk
Die nachfolgenden FAQ´s geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Für weitere Rückfragen steht das Team der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (T +43 2952 43 44, sonnenkraftwerk-retzbach@enu.at) gerne zur Verfügung.
Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung?
Man schließt mit der Gemeinde einen Sale & Lease Back Vertrag ab und kauft einzelne Paneele der PV-Anlagen. Diese werden der Gemeinde überlassen, wofür man über die Laufzeit von 10 Jahren einen fixen, verzinsten Leasingbetrag zurückbekommt.
Wofür wird das durch die Bürgerbeteiligung aufgebrachte Kapital verwendet?
Mit dem durch die Beteiligung eingehenden Kapital errichtet die Gemeinde Retzbach Photovoltaik-Anlagen auf dem Gemeindeamt und dem Kindergarten. Das Kapital ist zweckgebunden und wird ausschließlich für dieses Projekt in Anspruch genommen.
Was passiert, wenn mein Paneel kaputt wird?
Für etwaige Reparaturen und Instandhaltung ist die Gemeinde Retzbach verantwortlich und es fallen für die Beteiligten keine Kosten oder Verpflichtungen an.
Was muss ich tun, um mich an der Anlage zu beteiligen?
In einem ersten Schritt sind Sonnenbausteine online via Formular zu reservieren. Sind alle Bausteine vergeben, werden Sie informiert den Sale & Lease Back Vertrag zu unterzeichnen und den Beteiligungsbetrag auf das Projektkonto zu überweisen. Die Beteiligung ist sofort nach Einzahlung gültig.
Wer kann Sonnen-Bausteine erwerben?
Das Sonnenkraftwerk Retzbach ist ein Angebot für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- & Nebenwohnsitz Retzbach. Pro Person darf max. 1 Baustein erworben werden. Sollten 2 Wochen nach Zeichnungsbeginn noch Bausteine verfügbar sein, können auch alle EinwohnerInnen (auch mit Nebenwohnsitz) der fünf weiteren Modellregionsgemeinden Zellerndorf, Pulkau, Schrattenthal, Retz oder Hardegg teilnehmen.
Wie viele Sonnenbausteine können erworben werden?
Pro Person maximal ein Sonnenbaustein in der Höhe von 900 Euro bis 3.600 Euro.
Wann erhalte ich das Kapital sowie den 1,5 % Sonnenbonus ausgezahlt?
Für die vereinbarte Überlassung der Nutzungsrechte je Paneel erhalten Sie für jedes vollendete Vertragsjahr ab Inbetriebnahme im Nachhinein eine fixe Rendite in Höhe von 1,5 % p.a.. Mit dem ausbezahlten Entgelt erhalten Sie das Kapital alliquot über die nächsten 10 Jahre ausbezahlt. Die Gutschrift des Entgeltes sowie des alliquoten Kapitals erfolgt auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Der Betrag ist über die 10 Jahre gleich hoch.
Kann ich die Paneele vorzeitig verkaufen?
Der vorzeitige Verkauf der Paneele ist ausschließlich zum 1.10. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist möglich. Bei einem Verkauf wird Ihnen eine Verwaltungsgebühr verrechnet.
Muss ich den Ertrag versteuern?
Der Sonnen-Bonus ist KESt-frei, jedoch prinzipiell EKSt-pflichtig. Bei unselbständigen Erwerbstätigen ist jedoch ein Zuverdienst von € 730,- jährlich steuerfrei. Wenn dieser ausgeschöpft ist, müssen die Erträge versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass etwaige andere selbsttändige Nebeneinkünfte (z. B.: aus Vermietung) diesen Freibetrag verringern. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Alleine aus der PV-BürgerInnenbeteiligung in Retzbach entsteht bei fehlenden anderen Nebeneinkünften keine EKSt-Pflicht!