Nachhaltige Beschaffung
Unter nachhaltiger Beschaffung versteht man den Einkauf umweltfreundlicher Produkte und Leistungen, die den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit folgen und bei deren Herstellung bzw. Erbringung soziale Standards eingehalten werden.
Ziel ist es, öffentliche Stellen für die nachhaltige Beschaffung zu sensibilisieren. Darüber hinaus soll die Marktmacht der BeschafferInnen genutzt werden, um positive ökologische, ökonomische und soziale Impulse in Niederösterreich auszulösen.
Das Land NÖ & nachhaltige Beschaffung
Die Kaufkraft der öffentlichen Hand liegt in Österreich bei mehr als 60 Milliarden Euro pro Jahr, auf das Land Niederösterreich entfallen davon ca. 5 Milliarden Euro. Die Kaufkraft der Gemeinden wird in Niederösterreich auf zusätzliche 3 Milliarden Euro geschätzt. Dieses Potenzial gilt es im Sinne der Menschen und der Umwelt richtig einzusetzen und weiter zu optimieren. Das Land NÖ wird seiner Vorbildrolle gerecht, indem laufend in Produkte und Dienstleistungen investiert wird, die energieeffizient und nachhaltig sind.
Im NÖ Klima- und Energiefahrplan 2020-2030 wurden fünf Zielfelder zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels definiert. Der Fahrplan fordert eine stärkere Ausrichtung aller öffentlichen Beschaffungsvorgänge auf Nachhaltigkeit und legt fest, dass das Konsumverhalten ein wesentlicher Faktor ist, um die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Die öffentliche Hand setzt sich deshalb das Ziel, soziale Fragen, ökologische Herausforderungen und wirtschaftliche Herangehensweisen gleichermaßen in ihren zukünftigen Beschaffungsvorgängen zu berücksichtigen.
Maßnahmen zur Umsetzung der im NÖ Klima- und Energiefahrplan beschlossenen Ziele werden im NÖ Klima- und Energieprogramm 2030 definiert. Das Land Niederösterreich zeigt durch konkrete Maßnahmen, wie die Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit als maßgebliche Entscheidungskriterien in der öffentlichen Beschaffung verankert werden können.
Die Strategie „Nachhaltig Beschaffen in Niederösterreich“ wurde bereits 2015 mit dem "NÖ Fahrplan Nachhaltige Beschaffung" erarbeitet und umfasst dabei 3 Kernforderungen für öffentliche Ausschreibungen:
- Verpflichtende Nachhaltigkeitsvorprüfung im Oberschwellenbereich
- Einhaltung der Mindestkriterien für nachhaltige Beschaffungen
- Prüfung der Lehrlingsquote
Im NÖ Energieeffizienzgesetz von 2012 wurden energierelevante Kriterien für die Beschaffung festgelegt. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Leitlinien zur Energieeffizienz und Energieeinsparung erarbeitet und veröffentlicht werden.
Mehr Informationen zur nachhaltigen Beschaffung für Gemeinden und Städte finden Sie beim Nachhaltigen Beschaffungsservice NÖ der Dorf- und Stadterneuerung.